Vorschlag zur Satzungsänderung an die Mitgliederversammlung

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

unsere vom 18. März 2011 gültige Satzung werden wir in einer Neufassung der am 18. März 2022 stattfindenden Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Grundlage hierfür ist die bestehende Satzung, die Aktualisierung derselben nach dem aktuellen Vereinsrecht wie auch die Erkenntnis, diese unseren internen Abläufen und unserer Vereinsarbeit anzupassen. Die Neufassung der Satzung haben wir euch anbei übermittelt und möchten euch die wesentlichen Veränderungen nachstehend erläutern. Die Erstellung der neuen Satzung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Kreissportverband Segeberg. Der Entwurf wurde vorab dem Finanzamt zur Prüfung der Unbedenklichkeit vorgelegt und als formell befunden.

  1. In der Präambel haben wir die Grundlagen unserer Vereinsarbeit einleitend zusammengefasst, die im Wesentlichen auch Inhalte der bestehenden Satzung waren. Neu aufgenommen haben wir die Gleichbehandlung aller Geschlechter nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming.
  2. §3, Mitglieder des Vereins
    zu 1-Ehrenmitglieder
    Die Ehrenmitglieder werden wie bisher auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt, sind beitragsfrei und genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie gehören nach der neuen Satzung nicht mehr dem erweiterten Vorstand an. Durch die Erstellung eines Geschäftsverteilungsplans wurden den durch den Vorstand ernannten Beisitzern klar definierte Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zugeordnet. Hierin erkennen wir nicht die Aufgaben eines Ehrenmitgliedes. Der Vorstand wird auch zukünftig den Rat und die Expertise der Ehrenmitglieder einholen und zu schätzen wissen.
    zu 4-Außerordentliche Mitglieder
    Außerordentliche Mitglieder sind Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie haben zukünftig Stimmrecht in der Mitgliederversammlung nach Vollendung des 16.(bisher 18.) Lebensjahres. Damit tragen wir der Bedeutung der Jugendlichen in unserer Vereinsstruktur Rechnung.
  3. §8 Allgemeines zur Arbeitsweise der Organe und deren Mitglieder
    Die allgemeine Arbeitsweise der Organe und deren Mitglieder wurde in einem Paragrafen zusammengefasst, inhaltlich unverändert zur alten Satzung
  4. §9 Vergütungen für die Vereinstätigkeit, Aufwandsentschädigung
    Der Grundsatz „Alle Organmitglieder sind ehrenamtlich tätig“ ist unverändert.
    Organämter können darüber hinaus bei Bedarf auf der Grundlage eines Dienst-/Arbeitsvertrages (z.B. Mitarbeiter:in in der Geschäftsstelle, Mitarbeiter:in für Platzwartarbeiten) ausgeübt werden. Auf Antrag des Vorstandes hat die Mitgliederversammlung bereits im Vorjahr für diesen Teil vorab einen Beschluss gefasst.
    Der Vorstand wird ferner ermächtigt, bei Bedarf hauptamtliche Mitarbeiter:innen einzustellen.
    Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit kann nur unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes getroffen werden.
    Ebenso sind Bestimmungen für Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26a ESTG oder Aufwandsersatzansprüche nach § 670 BGB klar definiert, die aber ohnehin schon umsetzbar waren.
  5. §10 Ordentliche Mitgliederversammlung
    Für die Einberufung der Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung muss neben der Veröffentlichung im „Holsteinischen Courier“ diese ebenso auf der Homepage des Vereins erfolgen.
  6. §12 Ältestenrat
    Hinzugefügt wurde unter Punkt 4
    Der Ältestenrat kann im Sinne der Satzung und in Abstimmung mit dem Vorstand weitere Aufgaben übernehmen.
  7. §13 Der Vorstand
    Der Vorstand zu Punkt 1 f neu
    Der von der Jugendversammlung gewählte Jugendsprecher wird Mitglied im Vorstand, bisher im erweiterten Vorstand. Diese Zuordnung erfolgt  entsprechend unserer Vereinsstruktur und im Sinne der Förderung der überfachlichen Jugendarbeit.
  8. §15 Der erweiterte Vorstand – Absatz 1
    Wie bereits unter Punkt 2 erläutert, gehören Ehrenmitglieder nicht mehr zum erweiterten Vorstand. Ansonsten inhaltlich unverändert.
  9. §16 Jugendliche, Absatz 2a
    Der Jugendversammlung gehören auf Empfehlung des KSV Segeberg neben dem Jugendvorstand alle Mitglieder bis 27 (vorher 25) Jahre an.
  10. §17 Vereinsordnungen
    Erlass, Änderung und Aufhebung von möglichen Vereinsordnungen wurden neu definiert und detailliert erläutert. Vereinsordnungen konnten bereits nach der alten Satzung erlassen werden.
  11. §18 Geschäftsverteilungsplan
    Dieser Paragraf besagt und bestätigt, dass sich die Organe des Vereins jeweils einen Geschäftsverteilungsplan geben können.
  12. §19 Die Sparten
    Dieser Paragraf dokumentiert die Möglichkeit der Aufnahme und Gründung neuer Sparten. Die Rechte und Pflichten der Spartenleiter:innen gegenüber dem Vorstand und innerhalb der Sparte wurden detailliert dargestellt. Im Grunde genommen inhaltlich nichts Neues.
  13. § 24 Datenschutzrichtlinie
    Der Verein hat nach den aktuellen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eine Datenschutzrichtlinie erlassen. Darauf wird in diesem Paragrafen hingewiesen.